Von ihrer Rechtsnatur
ist die Vorsorgevollmacht eine private Vereinbarung zwischen dem
Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Sie vermeidet dadurch
den staatlichen Eingriff einer gesetzlichen Betreuung.
Voraussetzungen:
- Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein.
- Es sollte eine schriftliche Form vorliegen. Dabei ist grundsätzlich
die notarielle Beurkundung vorzuziehen,
da der Notar dabei die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgeber
überprüfen muss, während bei einer notariellen
Beglaubigung lediglich die Echtheit der Unterschrift bestätigt
wird.
- Erforderlich ist zudem, dass die Vollmacht einer natürlichen
Person erteilt wird, welche konkret benennbar ist.
Es ist jedoch grundsätzlich wichtig, dass die bevollmächtigte
Person Ihr besonderes Vertrauen genießt.
Der Grund dafür liegt darin, dass der Bevollmächtigte
in seiner Amtsausführung von keinem Gericht kontrolliert wird.
Damit ergibt sich auch die Anforderung an den Bevollmächtigten,
persönlich geeignet für diese Aufgabe zu sein.
Es besteht sogar die Möglichkeit, mehrere Personen als Bevollmächtigte
für jeweils verschiedene Aufgabenbereiche
einzusetzen oder aber, dass sie alle Fragen gemeinsam zu entscheiden
haben.
Aufgabenbereiche:
Bezüglich der verschiedenen Aufgabenbereiche, welche durch
eine solche Vollmacht übertragen werden können, kann ausgehend
von Ihrer persönlichen Lebensituation jede Art von Rechtsgeschäften
übertragen werden.
So z.B. die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten,
geeigneter Heimplatz,
Zustimmung zu gefährlichen ärztlichen Heilbehandlungen,
Unterbringung und vieles mehr.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Generalvollmacht.
Ihr Wille:
Grundsätzlich ist die Vollmacht nur die Legitimation des Bevollmächtigten
gegenüber Dritten.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Ihre eigenen Vorstellungen
und Wünsche dem Bevollmächtigten vorzugeben.
Sie können diese entweder in der Vollmacht selber mit aufgeben
oder in einem gesonderten Anhang festlegen,
dem sog. Geschäftsbesorgungsvertrag (GbV). Sollte Ihre konkreten Anweisungen dabei eher umfangreich
sein, ist es
umso sinnvoller, diese im Grundverhältnis aufzulisten.
Sie können also damit klare Rechtlinien für das Handeln
des Bevollmächtigten erteilen
bis hin zur etwaigen Vergütung des Bevollmächtigten.
Letztlich ist es sehr wichtig, dass sicher gestellt ist, dass die
Vollmacht so deponiert wird, dass sie dem Bevollmächtigten
ausgehändigt werden kann.
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