Wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Übernahme von Betreuungen.  Wir beschäftigen hier unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter. 

Mit seinen 6 Vereinsbetreuern führt der Betreuungsverein fast 250 Betreuungen,  so dass sich hier ein hohes Maß an Fachkompetenz angehäuft hat.

Der übliche Verfahrensweg ist der, dass ein Betreuungsbedürfnis dem Betreuungsgericht (wie im übrigen Bundesgebiet sind seit 01.01.2018 in Baden-Württemberg für Betreuungsangelegenheiten die Amtsgerichte zuständig) mitgeteilt wird und nach Anhörung und Begutachtung des Betroffenen über die Betreuung beschlossen wird. 

Bereits vor Abschluss des Verfahrens hat man Gelegenheit einen Betreuerwunsch zu äußern.